Ab dem ersten Tag des Jahres 2024 beginnt die neue Berechnung steuerfreier Vergütungen und Bezüge.
Durch Änderungen in der Verordnung über die Einkommensteuer (Amtsblatt Nr. 143/23) wurden unter anderem die Beträge aus Artikel 7 der Verordnung (Prämien, Zuschüsse und andere materielle Rechte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen) erhöht. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nun einen angemessenen Bonus, ein Weihnachtsgeld und einen Jahresurlaubszuschuss in Höhe von maximal 700 Euro jährlich zahlen, was 36,38 Euro mehr als die bisherigen 663,62 Euro bedeutet. Die Prämie für Arbeitsleistung steigt von 995,43 Euro auf 1.120 Euro im kommenden Jahr, ein Anstieg um 124,57 Euro. Des Weiteren beträgt die pauschale Geldprämie für die Verpflegungskosten derzeit maximal 796,44 Euro und wird im nächsten Jahr auf 1.200 Euro erhöht, was einer Steigerung um 403,56 Euro entspricht.
In diesen drei Kategorien betrug die bisherige maximale jährliche steuerfreie Summe, die an Arbeitnehmer gezahlt werden konnte, 2.455,49 Euro. Ab dem 1. Januar 2024 steigt dieser Betrag um 564,51 Euro auf 3.020 Euro.
Abgesehen von diesen drei möglicherweise wichtigsten steuerfreien Kategorien werden auch in anderen Kategorien die steuerfreien Beträge erhöht. Zum Beispiel wird die Erstattung für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs für dienstliche Zwecke ab dem 1. Januar 2024 auf 0,50 Euro pro Kilometer erhöht, was 25 Prozent mehr als die aktuellen 0,40 Euro bedeutet.
Auch die Tagessätze für Dienstreisen im Inland steigen im nächsten Jahr auf bis zu 30 Euro im Vergleich zu den aktuellen 26,55 Euro. Zudem steigen die Zuschüsse für den Mitarbeiter bei Invalidität, Unterstützung im Todesfall in der engeren Familie, langfristige Krankheitsunterstützung und Unterstützung für das Kind eines verstorbenen Arbeitnehmers. Ab dem nächsten Jahr können in jeder dieser Kategorien bis zu 560 Euro steuerfrei gezahlt werden. Unter anderem steigt auch der steuerfreie Betrag für die Abfindung von Arbeitnehmern bei Eintritt in den Ruhestand von derzeit maximal 1.327,24 Euro auf 1.400 Euro ab dem nächsten Jahr.
Auch die steuerfreien Bezüge für Dienstjahre werden geändert. Die Prämie für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit steigt von derzeit 199,09 Euro auf 280 Euro, für 15 Jahre von 265,45 auf 336 Euro, für 20 Jahre von 331,81 auf 392 Euro, während für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit ab dem nächsten Jahr bis zu 448 Euro steuerfrei gezahlt werden können, im Vergleich zu den derzeitigen 398,17 Euro. Darüber hinaus steigen die steuerfreien Prämien für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit von 464,53 auf 504 Euro, für 35 Jahre von 530,90 auf maximal 560 Euro und für 40 Jahre und jede weitere fünfjährige Betriebszugehörigkeit von 663,62 auf 672 Euro. Alle genannten Änderungen werden die Einkommen der Arbeitnehmer erhöhen. Das Finanzministerium gab bekannt, dass im letzten Jahr aufgrund der oben genannten Leistungen insgesamt 12 Milliarden Kuna ausgezahlt wurden. Dies hat sicherlich zu einem höheren Anstieg der Gesamteinkommen der Beschäftigten beigetragen, als es die Daten zu den durchschnittlichen Gehältern zeigen. Gemäß der neuen Verordnung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, monatlich steuerfreie Zulagen von bis zu maximal 250 Euro pro Arbeitnehmer in Kroatien zu zahlen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche dieser Möglichkeiten der Arbeitgeber in welchem Umfang nutzen wird, um seine Mitarbeiter zusätzlich zu belohnen.“
ÜBERSICHT NICHT STEUERPFLICHTIGER KATEGORIEN | JÄHRLICHE BETRÄGE | ||
2023. | 2024. | Erhöhung | |
Prämie zum Anlass/Ereigniss | 663,62 € | 700,00 € | 5,5% |
Prämie für Arbeitsleistung | 995,43 € | 1.120,00 € | 12,5% |
Essensprämie (in bar) | 796,44 € | 1.200,00 € | 50,7% |
Essensprämie (in Naturalien) | 1.592,76 € | 1.800,00 € | 13,0% |
Sachgeschenk | 132,73 € | 140,00 € | 5,5% |
Geschenk für das Kind | 132,73 € | 140,00 € | 5,5% |
Freiwillige Rentenversicherung | 796,44 € | 804,00 € | 0,9% |
Zusätzliche und ergänzende Krankenversicherung | 331,81 € | 336,00 € | 1,3% |
Urlaubsgutscheine | 331,81 € | 336,00 € | 1,3% |
Unterstützung für Neugeborene | 1.327,24 € | 1.400,00 € | 5,5% |
Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers | 331,81 € | 560,00 € | 68,8% |
Unterstützung im Todesfall des Arbeitnehmers | 995,43 € | 1.120,00 € | 12,5% |
Unterstützung im Todesfall eines engen Familienmitglieds des Arbeitnehmers | 398,17 € | 560,00 € | 40,6% |
Unterstützung bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von mehr als 90 Tagen | 331,81 € | 560,00 € | 68,8% |
Abfindung bei Renteneintritt | 1.327,24 € | 1.400,00 € | 5,5% |
Abfindung aufgrund betriebs- und persönlich bedingter Kündigungen | 862,71 € | 896,00 € | 3,9% |
Abfindung aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten | 1.061,79 € | 1.120,00 € | 5,5% |